STAUBEXPLOSIONSFÄHIGKEIT (HARTMANN)

 

[VDI-Richtlinie-2263, Blatt 1]

 

Staubexplosionsfähigkeit ist dann gegeben, wenn in einem Staub-Luft-Gemisch nach Zündung eine Flammenausbreitung auftritt, die im geschlossenen Behälter mit einer Drucksteigerung verbunden ist.
 

Die Testsubstanz wird getrocknet, gemahlen oder gesiebt, so dass eine feine Fraktion, die die Standards erfüllt, für das Experiment benutzt werden kann (Sieben wird nur bei homogene Substanzen zugelassen).
 

Die Probe wird in das modifizierten Hartmann-Rohr (vertikales Pyrex - Glasrohr, V = 1.2-ℓ) eingegeben.
 

Die vorgelegte Probe wird durch einen Pressluftstoss wird über eine Düse aufgewirbelt. Gleichzeitig wird über eine Dauerfunkenstrecke von 4 mm ein stehender Funken erzeugt (Trafo 10 kV, Funkenenergie ca. 10 J).

 

Eine Explosion wird durch elektronische Detektion des Aufklappens des Deckels auf dem Rohr angezeigt. Zusätzlich wird visuell festgestellt, ob im Rohr ein Staubbrand entsteht.
 

Die Prüfung wird mit Proben von 120, 240 und 600 mg (100, 200, und 500 g·m-³) durchgeführt.

 

Es werde 3 Versuche je Konzentration durchgeführt. Falls bis 600 mg keine Reaktion zu beobachten ist, wird noch mit 1200 mg (1000 g·m-³) geprüft.

 

Der Gesamtversuch wird mit POSITIV bewertet, wenn in einer der Einzelprüfungen eine Explosion oder ein Staubbrand beobachtet wurde. In diesem Fall wird die Substanz als staubexplosionsgefährlich bezeichnet. Bei dieser Prüfung handelt es sich um ein screening Verfahren.

 

Eine abschliessende Einschätzung des Explosionsfähigkeit entsprechend internationalen Standards erfordert Test in der 20-ℓ-Apparatur.

 

Wird eine Substanz in dieser Prüfung mit NEGATIV bewertet, ist die Mindestzündenergie grösser als 1 J.