BRENNPRÜFUNG (BRENNZAHL, BZ)
[VDI-Richtlinie-2263, Blatt 1]
Eine Pulverschüttung von ca. 4cm
Länge und 1cm Höhe wird auf eine Schüttrinne in einem Glasrohr mit einem
glühenden Platindraht (ca. 1000°C) an einem Ende entzündet.
Die Prüfung
wird in
einem Laborabzug
mit schwachem
Luftstrom in
vom Zündort
zur Pulverschüttung
(ca. 0.2 m·s-1) durchgeführt.
Substanzen mit tiefen Schmelzpunkten zeigen oft eine höhere BZ, wenn sie mit
einer inerten Trägersubstanz (Kieselgur) vermischt werden.
Für Trocknungs- und Mahloperationen sollte das Brennverhalten bei erhöhter
Temperatur berücksichtigt werden.
Das Brennverhalten wird wie folgt bewertet (Brennzahlen 1 bis 6; 1-3 keine
Brandausbreitung, 4-6 Brandausbreitung):
BZ 1: Keine Entzündung;
BZ 2: Kurzes Entzünden und rasches Erlöschen;
BZ 3: Örtliches Brennen oder Glühen, höchstens geringe Ausbreitung;
BZ 4: Glimmbrand oder langsame, flammenlose Zersetzung;
BZ 5: Vollständiges Abbrennen unter Flammenerscheinung oder Funkensprühen;
BZ 6: Rasches Abbrennen unter Flammenerscheinung oder rasche flammenlose
Zersetzung;
Im Betrieb ist bei Substanzen mit BZ > 3 bei Entzündung oder Überhitzung mit
der Bildung von Glimmnestern zu rechnen.
Substanzen mit BZ > 4 müssen evtl. als "entzündliche Feststoffe" klassiert
werden. Die Brenngeschwindigkeit sollte ermittelt werden.