BRENNPRÜFUNG (BRENNZAHL, BZ)

 

[VDI-Richtlinie-2263, Blatt 1]

 

Eine Pulverschüttung von ca. 4cm Länge und 1cm Höhe wird auf eine Schüttrinne in einem Glasrohr mit einem glühenden Platindraht (ca. 1000°C) an einem Ende entzündet.

Die Prüfung wird in einem Laborabzug mit schwachem Luftstrom in vom Zündort zur Pulverschüttung (ca. 0.2 m·s-1) durchgeführt.

Substanzen mit tiefen Schmelzpunkten zeigen oft eine höhere BZ, wenn sie mit einer inerten Trägersubstanz (Kieselgur) vermischt werden.
Für Trocknungs- und Mahloperationen sollte das Brennverhalten bei erhöhter Temperatur berücksichtigt werden.

Das Brennverhalten wird wie folgt bewertet (Brennzahlen 1 bis 6; 1-3 keine Brandausbreitung, 4-6 Brandausbreitung):

BZ 1: Keine Entzündung;
BZ 2: Kurzes Entzünden und rasches Erlöschen;
BZ 3: Örtliches Brennen oder Glühen, höchstens geringe Ausbreitung;
BZ 4: Glimmbrand oder langsame, flammenlose Zersetzung;
BZ 5: Vollständiges Abbrennen unter Flammenerscheinung oder Funkensprühen;
BZ 6: Rasches Abbrennen unter Flammenerscheinung oder rasche flammenlose Zersetzung;

Im Betrieb ist bei Substanzen mit BZ > 3 bei Entzündung oder Überhitzung mit der Bildung von Glimmnestern zu rechnen.

Substanzen mit BZ > 4 müssen evtl. als "entzündliche Feststoffe" klassiert werden. Die Brenngeschwindigkeit sollte ermittelt werden.